Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 25.10.2006

Rechtsprechung
   BGH, 17.11.2006 - 2 StR 388/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5586
BGH, 17.11.2006 - 2 StR 388/06 (https://dejure.org/2006,5586)
BGH, Entscheidung vom 17.11.2006 - 2 StR 388/06 (https://dejure.org/2006,5586)
BGH, Entscheidung vom 17. November 2006 - 2 StR 388/06 (https://dejure.org/2006,5586)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,5586) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Versuchs des Regelbeispiels des Vermögensverlustes großen Ausmaßes beim Betrug

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 357

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 3 Nr. 2
    Kein Vermögensverlust großen Ausmaßes bei bloßer Vermögensgefährdung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2007, 132
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.10.2003 - 1 StR 212/03

    Untreue (Abschluss eines Austauschvertrages als Nachteil im Sinne einer

    Auszug aus BGH, 17.11.2006 - 2 StR 388/06
    "Das Regelbeispiel des 'Vermögensverlustes großen Ausmaßes' ist nach objektiven Gesichtspunkten zu bestimmen (BGHSt 48, 360, 362), ist jedenfalls dann nicht von 'großem Ausmaß', wenn es den Wert von 50.000 Euro nicht erreicht und liegt bei einer bloßen Vermögensgefährdung nicht vor; ist es nicht zu einem endgültigen Schaden gekommen, kann lediglich im Hinblick auf die übrigen Umstände der Tat die Annahme eines unbenannten besonders schweren Falles in Betracht kommen (vgl. BGHSt 48, 354, 359).

    Das aber hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung BGHSt 48, 354 gerade ausgeschlossen.

  • BGH, 07.10.2003 - 1 StR 274/03

    Vermögensverlust (Regelbeispiel; besonders schwerer Fall des Betruges; großes

    Auszug aus BGH, 17.11.2006 - 2 StR 388/06
    "Das Regelbeispiel des 'Vermögensverlustes großen Ausmaßes' ist nach objektiven Gesichtspunkten zu bestimmen (BGHSt 48, 360, 362), ist jedenfalls dann nicht von 'großem Ausmaß', wenn es den Wert von 50.000 Euro nicht erreicht und liegt bei einer bloßen Vermögensgefährdung nicht vor; ist es nicht zu einem endgültigen Schaden gekommen, kann lediglich im Hinblick auf die übrigen Umstände der Tat die Annahme eines unbenannten besonders schweren Falles in Betracht kommen (vgl. BGHSt 48, 354, 359).
  • BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08

    Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 48, 360; BGH wistra 2004, 262, 263; StV 2007, 132) erfüllt ein Vermögensverlust von mehr als 50.000 EUR beim Regelbeispiel des besonders schweren Falles des Betrugs (§ 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Alt. 1 StGB) das Merkmal "in großem Ausmaß".
  • BGH, 28.07.2010 - 1 StR 332/10

    Strafzumessung beim Versuch der Steuerhinterziehung (in großem Ausmaß Steuern

    Gegenteiliges ergibt sich nicht aus einem Vergleich mit dem Regelbeispiel des § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Var. 1 StGB, für das der Bundesgerichtshof annimmt, dass ein bloßer Betrugsversuch die Voraussetzungen des Regelbeispiels des "Herbeiführens eines Vermögensverlustes großen Ausmaßes" nicht erfüllen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2006 - 2 StR 388/06, BGHR § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Vermögensverlust 6; BGH, Beschluss vom 9. Januar 2007 - 4 StR 428/06, wistra 2007, 183; BGH, Beschluss vom 24. März 2009 - 3 StR 598/08, NStZ-RR 2009, 206, 207).
  • LG Hamburg, 09.05.2008 - 620 KLs 5/04

    Strafverfahren gegen Alexander Falk und andere

    In Fällen einer Versuchsstrafbarkeit sind die Voraussetzungen des Regelbeispiels der Herbeiführung eines "Vermögensverlusts großen Ausmaßes", das nach objektiven Gesichtspunkten zu bestimmen ist, nicht erfüllt (vgl. BGH, Beschl. vom 17.11.2006 - 2 StR 388/06 in wistra 2007, 111, Beschl. vom 09.01.2007 - 4 StR 428/06 in wistra 2007, 183, 184 a.E.).
  • BGH, 20.12.2017 - 4 StR 66/17

    Besonders schwerer Fall des Betrugs (Vermögensschaden: Berechnung bei Betrug im

    Die Regelwirkung nach dieser Vorschrift wird indes nach ständiger Rechtsprechung nur dann begründet, wenn der Täter den Vermögensverlust herbeiführt, dieser also tatsächlich eingetreten ist (BGH, Urteil vom 7. Oktober 2003 - 1 StR 212/03, BGHSt 48, 354, 359; Beschlüsse vom 17. November 2006 - 2 StR 388/06, BGHR StGB § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Vermögensverlust 6; vom 9. Januar 2007 - 4 StR 428/06, wistra 2007, 183, 184; vom 24. März 2009 - 3 StR 598/08, NStZ-RR 2009, 206, 207; LK-StGB/Tiedemann, aaO, § 263 Rn. 298; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 263 Rn. 215).
  • BGH, 24.03.2009 - 3 StR 598/08

    Betrug (besonders schwerer Fall; Vermögensverlust großen Ausmaßes; Versuch);

    Dabei hat die Strafkammer jedoch verkannt, dass die Voraussetzungen des Regelbeispiels des § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StGB beim Versuch des Betruges gemäß § 263 Abs. 1 StGB nicht erfüllt sind und, dass allenfalls im Hinblick auf die übrigen Umstände der Tat die Annahme eines unbenannten besonders schweren Falles in Betracht kommen kann (BGH wistra 2007, 183 f.; BGH StV 2007, 132; BGHSt 48, 354 ff; Fischer StGB 55. Auflage § 263 Rdnr. 122 a)... ... Zudem hat das Landgericht die einbezogene Vorstrafe des Angeklagten (UA S. 2, 5) aus der Verurteilung des Amtsgerichts Betzdorf vom 19. Dezember 2005 strafschärfend mit der unzutreffenden Begründung berücksichtigt, der insoweit einschlägig unter Bewährung stehende Angeklagte habe sich diese Vorstrafe nicht als Warnung dienen lassen und erneut Straftaten begangen (UA S. 32).
  • LG Hildesheim, 23.05.2007 - 25 KLs 5413 Js 18030/06

    Pflicht eines Geschäftsführers bzw. eines Niederlassungsleiters eines

    Es setzt einen "endgültigen Verlust" voraus; eine schadensgleiche Vermögensgefährdung ist kein Vermögensverlust (vgl. BGHSt 48, 354, 357f.; wistra 2007, 111).
  • LG Koblenz, 31.01.2020 - 10 KLs 2050 Js 37425/10

    Ingolf Deubel

    In diesen Fällen ist von einem besonders schweren Fall auszugehen (BGH, Beschluss vom 17.11.2006 - 2 StR 388/06).
  • BGH, 09.01.2007 - 4 StR 428/06

    Beihilfe zum vollendeten Betrug (Irrtum: Feststellung und Zweifel des Opfers;

    Für das weitere Verfahren weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass die Voraussetzungen des Regelbeispiels der Herbeiführung eines 'Vermögensverlusts großen Ausmaßes' (§ 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StGB) in Fällen bloßer Versuchsstrafbarkeit nicht erfüllt sind (vgl. BGHSt 48, 354, 359; BGH, Beschluss vom 17. November 2006 - 2 StR 388/06).
  • LG Kiel, 10.02.2021 - 5 KLs 597 Js 18481/20
    Das Merkmal des "Vermögensverlustes großen Ausmaßes" liegt bei einer bloßen Vermögensgefährdung noch nicht vor (BGH, Beschluss v. 17.11.2006, 2 StR 388/06, Juris, Rn. 7).
  • LG Köln, 02.07.2019 - 105 KLs 48/10
    Ein derartiger Vermögensverlust soll in der Regel bereits ab einem Wert von 50.000 Euro vorliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 17.11.2006, Az. 2 StR 388/06 - zitiert nach beck-online).
  • LG Hamburg, 29.11.2013 - 624 KLs 11/13

    Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 25.10.2006 - 2 Ss 475/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5048
OLG Stuttgart, 25.10.2006 - 2 Ss 475/06 (https://dejure.org/2006,5048)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.10.2006 - 2 Ss 475/06 (https://dejure.org/2006,5048)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. Oktober 2006 - 2 Ss 475/06 (https://dejure.org/2006,5048)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,5048) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vermögensschaden beim Rabattbetrug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimung der Höhe des Schadens bei einem Rabattbetrug; Erschleichen eines Handwerkerrabatts durch Vorspiegelung einer Firmeneigenschaft; Bestimmung des Schutzguts des Betrugs

  • Judicialis

    StGB § 263

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 347
  • StV 2007, 132
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.10.2006 - 2 Ss 475/06
    § 263 StGB schützt nicht die Dispositionsfreiheit schlechthin vor beliebigen Täuschungen, sondern beschränkt sich auf die Fälle, in denen der Verfügende über den Wert der Gegenleistung getäuscht wird und daher irrtumsbedingt mehr aus dem Bestand seines Vermögens weggibt, als er zurückerhält (BGHSt 16, 220, 223 im Anschluss an RGSt 9, 362 f.).
  • BGH, 09.06.2004 - 5 StR 136/04

    Zu den Anforderungen an eine Verurteilung wegen Rabattbetrugs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.10.2006 - 2 Ss 475/06
    In den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entschiedenen Fällen handelte es sich um Mengenrabatte, die gegenüber Großkunden bei Sachgesamtheiten gewährt wurden (BGH NJW 2004, 2603 (Mercedes); BGH NStZ 1991, 488 (Continental-Reifen); BGH MDR 1981, 100 (Arzneimittel)).
  • BGH, 06.05.1993 - I ZR 144/92

    Kein Feststellungsinteresse bei Anspruch auf Vertragsstrafe -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.10.2006 - 2 Ss 475/06
    Die Entscheidung über die Gewährung eines Rabatts betrifft jedoch in der Regel nur eine Reduzierung der Gewinnspanne, die hierin liegende enttäuschte Äquivalenzerwartung stellt keinen Vermögensschaden dar (BGH NJW 1993, 2993).
  • BGH, 12.06.1991 - 3 StR 155/91

    Betrug - Vermögensschaden - Sonderrabatt - Rabatt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.10.2006 - 2 Ss 475/06
    In den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entschiedenen Fällen handelte es sich um Mengenrabatte, die gegenüber Großkunden bei Sachgesamtheiten gewährt wurden (BGH NJW 2004, 2603 (Mercedes); BGH NStZ 1991, 488 (Continental-Reifen); BGH MDR 1981, 100 (Arzneimittel)).
  • BGH, 30.09.1980 - 5 StR 394/80

    Voraussetzung für die Annahme von Steuerhinterziehung bei Nichteinhaltung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.10.2006 - 2 Ss 475/06
    In den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entschiedenen Fällen handelte es sich um Mengenrabatte, die gegenüber Großkunden bei Sachgesamtheiten gewährt wurden (BGH NJW 2004, 2603 (Mercedes); BGH NStZ 1991, 488 (Continental-Reifen); BGH MDR 1981, 100 (Arzneimittel)).
  • RG, 06.11.1883 - 2343/83

    Kann im Falle eines Tauschvertrages über zwei Grundstücke unter allen Umständen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.10.2006 - 2 Ss 475/06
    § 263 StGB schützt nicht die Dispositionsfreiheit schlechthin vor beliebigen Täuschungen, sondern beschränkt sich auf die Fälle, in denen der Verfügende über den Wert der Gegenleistung getäuscht wird und daher irrtumsbedingt mehr aus dem Bestand seines Vermögens weggibt, als er zurückerhält (BGHSt 16, 220, 223 im Anschluss an RGSt 9, 362 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht